Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVV) wurde die Stationsäquivalente Behandlung (StäB) gesetzlich geregelt. Mehr dazu beim GKV-Spitzenverband:
Veröffentlicht am 24.11.2017
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVV) wurde die Stationsäquivalente Behandlung (StäB) gesetzlich geregelt. Mehr dazu beim GKV-Spitzenverband: